Einlieferungsbedingungen

Auftragsbedingungen

  • Das Kunsthaus Lempertz, Inhaber Hanstein o.H.G. versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittenten). Bis zur Durchführung der Kunstauktion ist der Einlieferer an den Auftrag gebunden. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das Kunsthaus Lempertz darüber hinaus berechtigt, in der Auktion nicht abgesetzte Kunstgegenstände innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Auktionsschluß in entsprechender Anwendung der vorliegenden Auftragsbedingungen freihändig zu verkaufen.

  • Der Einlieferer versichert, verfügungsberechtigter Eigentümer der Sachen bzw. ermächtigt zu sein, für ihn zu handeln. Die Sachen sind gebraucht. Der Einlieferer steht dem Kunsthaus Lempertz in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für Sach﷓ und Rechtsmängel der versteigerten Objekte ein. Insbesondere wird auf die Ziffern 3﷓5 der Versteigerungsbedingungen verwiesen, die mit diesen Auftragsbedingungen separat zur Kenntnis gegeben werden.

  • Der Einlieferer zahlt

    a) bei Einlieferungen in den Abteilungen Alte Kunst, Kunstgewerbe und Ostasien

    • 9% zzgl. MWSt. des Zuschlagspreises bei Objekten über je € 10.000,00
    • 13% zzgl. MWSt. des Zuschlagspreises bei Objekten über je € 1.500,00
    • 17% zzgl. MWSt. des Zuschlagspreises bei Objekten bis zu je € 1.500,00
    als Kommission an das Kunsthaus Lempertz. Als Anteil an den Druck- und Lagerkosten trägt der Einlieferer je Objekt bis zu netto € 25,00 (Möbel € 50,00), ferner die Kosten evtl. Schwarz-Weiß-Abbildungen (netto € 100,00 ganzseitig, € 50,00 halbseitig usw.) bzw. Farbtafeln zu netto € 350,00 je Tafel, jeweils zzgl. MwSt. Die Abbildung steht im Ermessen des Kunsthaus Lempertz, Farbabbildungen bedürfen der besonderen Vereinbarung. Bei Übernahme von Sammlungen und geschlossenen Konvoluten ist eine Kostenermäßigung möglich.

    b) bei Einlieferungen in den Abteilungen Moderne Kunst, Zeitgenössische Kunst und Photographie
    • 13% zzgl. MwSt. des Zuschlagspreises bei Objekten über je € 1.500,00
    • 17 % zzgl. MwSt. des Zuschlagspreises bei Objekten bis zu je € 1.500,00.
    Farbtafeln werden ganzseitig mit netto € 350,00, halbseitig mit € 180,00, Schwarz-Weiß-Abbildungen mit netto € 100,00 bzw. € 50 00, jeweils zzgl. MwSt. Das Kunsthaus Lempertz übernimmt außer der Kunstversteigerung auch die Katalogisierung, Lagerung, Versicherung (siehe unter 5.), Ausstellung, Werbung und die Zahlung der Folgerechtsabgabe.

  • Die Kunstgegenstände werden mindestens zu 3/4 der im Katalog gedruckten Schätzpreise (Taxen) bzw. zu den umseitig angegebenen Mindestpreisen (Limiten) versteigert; auch wenn zunächst Gebote ausbleiben, darf in jedem Fall bis zur Höhe des Mindestpreises ausgerufen werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Mindestpreises ist ausgeschlossen. Bleiben Kunstgegenstände unverkauft, so behält sich das Kunsthaus Lempertz vor, außer den vereinbarten Nebenkosten 1 % vom Mindestpreis für Versicherungskosten vom Auftraggeber zu erheben. Wird der Auftrag zurückgezogen, ist von dem Einlieferer die gesamte Kommission (Auf- und Abgeld) zu entrichten.

  • Die Objekte sind dem Kunsthaus Lempertz auf Rechnung und Gefahr des Kommittenten einzuliefern und ggfs. wieder abzuholen; die Kosten des Transportes, der Transportversicherung, die etwa anstehenden Abfertigungskosten des Spediteurs etc. trägt der Einlieferer. Das Kunsthaus Lempertz versichert die Sachen für die Dauer seiner Obhut in Höhe des Schätzpreises gegen Einbruch-Diebstahl, Feuer und Leitungswasserschäden auf seine Kosten, Für sonstige Schäden, insbesondere an Rahmen, haftet das Kunsthaus Lempertz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Aufbewahrung von Emballage ist nicht möglich.

  • Sofern der Einlieferer die unverkauften Objekte nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Versteigerung abgeholt hat, endet die Verwahrungs- und Versicherungspflicht des Kunsthauses Lempertz. Das Kunsthaus Lempertz ist sodann berechtigt, die Objekte auf Kosten des Einlieferers selbst oder bei einer Kunstspedition einzulagern und nach Maßgabe des unteren Schätzpreises zu versichern. Die weiteren Versicherungs- und Lagerkosten trägt der Einlieferer; diese betragen bei Selbsteinlagerung durch das Kunsthaus Lempertz 1 % des Schätzpreises p. a.. Das Kunsthaus Lempertz haftet bei Verlust oder Beschädigung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Binnen 5 Wochen nach Abschluss der Kunstversteigerung erhält der Kommittent die Abrechnung und nach seiner entsprechenden Anweisung den Versteigerungserlös in € abzüglich der Kommission sowie etwa verauslagter Kosten, soweit der Erlös beim Kunsthaus Lempertz eingegangen ist. Erhält das Kunsthaus Lempertz den Versteigerungserlös nicht, so kann es ohne Rechtsnachteile noch nachträglich, d.h. nach Anzeige der Ausführung des Auftrages, dem Einlieferer den Ersteigerer benennen. Falls das Kunsthaus Lempertz dem Ersteigerer den Gegenstand schon ausgehändigt hat, steht es dem Einlieferer für den Erlös ein. Kosten einer unbaren Auszahlung trägt der Zahlungsempfänger.

  • Die für den Einlieferer und Käufer verbindlichen Versteigerungsbedingungen werden separat zur Kenntnis gegeben. Der Einlieferer erklärt sich mit dem Inhalt einverstanden, insbesondere, dass das Kunsthaus Lempertz sich den Zuschlag vorbehält, wenn ein besonderer Grund vorliegt.

  • In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Einlieferer und dem Kunsthaus Lempertz enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt nicht für die Genehmigung eines Vorbehaltszuschlages.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

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