Nicht KorrektVom 28.05.2010 Leserbrief DIE ZEIT Nr. 10 vom 4.3.2010 In dem von Götz Aly rezensierten Buch seines Kollegen Stefan Koldehoff über die NS-Geschäfte mit geraubten jüdischen Kunstwerken steht nichts Neues, aber einiges Falsches. Wider besseres Wissens stellt Koldehoff die Versteigerung der Bestände der Galerie Stern in Düsseldorf nicht korrekt dar. In dem von Götz Aly rezensierten Buch seines Kollegen Stefan Koldehoff über die NS-Geschäfte mit geraubten jüdischen Kunstwerken steht nichts Neues, aber einiges Falsches. Wider besseres Wissens stellt Koldehoff die Versteigerung der Bestände der Galerie Stern in Düsseldorf nicht korrekt dar.
Der Inhaber der Galerie, Dr. Max Stern, erhielt 1935 Berufsverbot, wobei es ihm zugestanden wurde, die Bestände seiner Galerie noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu veräußern. Stern selber beauftragte daraufhin Lempertz mit der Versteigerung seiner Galeriebestände und erstellte den Auktionskatalog, der in Format und Gestaltung den Katalogen der Galerie Stern entsprach und in Düsseldorf gedruckt wurde. Den Erlös der Auktion hat Stern vollumfänglich erhalten. Die in dieser Auktion nicht zugeschlagenen Gemälde erhielt er zurück, sie wurden später zusammen mit Gemälden aus seiner privaten Sammlung von der Gestapo konfisziert und auf einer Auktion im Kölner Auktionshaus Hugo Hufschmidt versteigert. Den Erlös dieser Hufschmidt-Auktion erhielt er natürlich nicht. Wäre es für Stern besser gewesen, wenn Lempertz seinen Auftrag zur Versteigerung der Galeriebestände abgelehnt hätte?
Nach dem Krieg bestanden weiterhin gute Kontakte zu Stern. Er selber hat nie Bilder aus der Auktion bei Lempertz reklamiert, auch in seinem Testament steht davon nichts. Vielmehr hat er u.a. in Anzeigen der Weltkunst in den 50er Jahren nach den Gemälden gesucht, die von der Gestapo konfisziert und bei Hufschmidt versteigert wurden. 1964 erhielt Stern durch ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf eine Entschädigung für den durch das Berufsverbot erlittenen Schaden. Erst in jüngster Vergangenheit haben die Nachlassverwalter von Stern, bei denen es sich um drei Universitäten in Montreal und Jerusalem handelt, Restitutionsforderungen zu Bildern der damaligen Auktion gestellt. Stefan Koldehoff stellt diesen Fall immer wieder einseitig dar.
Ein Zitat von Heinrich Böll, der 1938, also kurz nach der Stern-Auktion, in der Antiquariatsabteilung von Lempertz eine Lehre machte, mag ein anderes Licht auf die damalige Realität werfen: „[…] ich fand eine Bude, still, nicht allzugroß und nicht andeutungsweise nazistisch. (Im Gegenteil: weder der Chef noch einer der Angestellten war von dieser Sorte – und ich fand einen guten Freund!).“ 1944 wurden das Antiquariat und der angeschlossene Peter Hanstein Verlag auf Anordnung der Reichsschriftumskammer geschlossen. Bereits zwei Jahre zuvor war Josef Hanstein, einer der damaligen Inhaber, von der Gestapo kurzzeitig verhaftet worden.
Carsten Felgner Kunsthaus Lempertz. Köln
Dieser Leserbrief ist in DIE ZEIT vom 12. Mai 2010 abgedruckt worden
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