Antonio Maria Marini - Bewaldete Landschaft mit einem Wasserfall und Soldaten - image-1

Lot 2096 Dα

Antonio Maria Marini - Bewaldete Landschaft mit einem Wasserfall und Soldaten

Auktion 1153 - Übersicht Köln
30.05.2020, 11:00 - Alte Kunst
Schätzpreis: 5.000 € - 7.000 €

Antonio Maria Marini

Bewaldete Landschaft mit einem Wasserfall und Soldaten

Öl auf Leinwand (doubliert). 62,5 x 48,5 cm.

Die Werke Antonio Marinis wurden früher häufig mit denen von Marco Ricci oder Alessandro Magnasco verwechselt, was auch für das vorliegende Gemälde zutrifft, das lange als Arbeit des Marco Ricci galt. Lino Moretti konnte es schließlich 1984 dem Oeuvre Marinis zuordnen, was auch von Maria Silvia Proni in ihrem Werkverzeichnis zum Künstler bestätigt wurde.
Der in Venedig geborene Antonio Marini verbrachte seine Jugend vermutlich in Padua. Ab 1693 ist er in Bologna nachweisbar, bevor er um 1700 kurzfristig wieder in Padua und danach in Venedig ansässig war, wo er 1725 auch gestorben ist. Der Stil Marinis wird durch eine kräftige, freie, zuweilen nervöse Pinselführung charakterisiert. Thematisch konzentrierte er sich nahezu ausschließlich auf Landschaften, Marinen und Schlachtenbilder. Der Künstler spielte eine wichtige Rolle für die Verbreitung der Bildideen des Salvator Rosa im Veneto des späten 17. und beginnenden 18. Jahrhunderts. Auf den neapolitanischen Meister geht beispielsweise das Motiv der Soldatengruppe im Vordergrund unseres Gemäldes zurück.

Provenienz

Privatsammlung, Belluno, Italien. - Auktion Finarte Casa d'Aste, Rom, 2.12.1974, Lot 79 (als Marco Ricci). - Auktion Christie's South Kensington, 2.11.2016, Lot 162 (als Antonio Maria Marini). - Skandinavische Privatsammlung.

Literaturhinweise

Egidio Martini: Marco Ricci battaglista, Venedig 1963, S. 19, Abb. 14 (als Marco Ricci). - Lino Moretti: Risarcimento di Antonio Marini, in: Mauro Natale (Hg.): Scritti di storia dell'arte in onore di Federico Zeri, Mailand 1984, Bd. 2, S. 797. - Maria Silvia Proni: Antonio Maria Marini. L'Opera Completa, Mailand 1992, S. 62, Nr. 1.8.