Seltene Terrine aus einem Service mit goldenem Zwiebelmuster - image-1

Lot 1540 Dα

Seltene Terrine aus einem Service mit goldenem Zwiebelmuster

Auktion 1196 - Übersicht Köln
20.05.2022, 10:00 - Kunstgewerbe inkl. hochbedeutender Mörser der Sammlung Schwarzach Teil IV.
Schätzpreis: 6.000 € - 8.000 €

Seltene Terrine aus einem Service mit goldenem Zwiebelmuster

Porzellan, unterglasurblauer Dekor, gold überradiert. Auf ovalem Grundriss und eingeschnürtem Fuß, die Wandung fassoniert und godroniert, zwei vergoldete Widderkopfhandhaben. Der zugehörige Haubendeckel mit hohem, profilierten und mehrfach eingezogenem Knauf. Die gesamte Wandung reich verziert mit unterglasurblauem und gold überradiertem Zwiebelmusterdekor. Unglasierter abgestrichener Boden, Blaumarke Schwerter mit K innen, unterseitig schwarze Inventarnummer "151.". Feiner Riss in Wandung und Boden, kleine Brandrisse an den Henkelansätzen. Mit Deckel H 26,2, Terrine B 26,5 cm.
Meissen, um 1733/35, die Vergoldung Augsburg, Werkstatt Abraham und Bartholomäus Seuter, zugeschrieben, um 1740.

Die seltene Terrine, von der nur ein zweites Exemplar bekannt ist, stammt vermutlich aus einem Service für das Schloss Seehof in Memmelsdorf, welches durch den Fürstbischof von Bamberg, Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim (1674 - 1746) oder seinen Nachfolger Johann Philipp Anton von und zu Frankenstein (1695 - 1753) in Auftrag gegeben wurde. Zweifelsfreie Belege hierfür fehlen jedoch in den Archivalien des Schlosses (nach freundlicher Aussage von Dr. Karnatz, zuständiger Referent der Bayerischen Schlösserverwaltung). Die Zuschreibung bleibt demnach bis heute spekulativ.

Provenienz

Sammlung Dr. Max Fahrländer, Basel-Riehen.
Schweizer Privatbesitz, Winterthur.
Süddeutscher Adelsbesitz.

Literaturhinweise

Vgl. Ducret, Meissner Porzellan bemalt in Augsburg, 1718 bis um 1750, Bd. I, Braunschweig 1971, Abb. 338, S. 251, wohl die zweite Terrine aus dem Service.
Ein weiterer Teller abgebildet bei Hell/Miedtank, Zwiebelmuster. Von den Anfängen bis heute, Dresden 2018, Kat.Nr. 30.