Zahlungs- und Versandbedingungen

Sie möchten sich im Vorfeld einer Kunstauktion bei Lempertz über unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen informieren? Oder haben Sie bereits erfolgreich an einer Versteigerung teilgenommen und möchten sich über unsere Versandmöglichkeiten informieren? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um Rechnungsstellung und Versandbedingungen. Haben Sie darüber hinaus spezifische Fragen an unser Auktionshaus? Nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Ansprechpartnern an Ihrem Standort auf – wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter!

Fragen rund um Auktionsrechnungen

Ihnen wurde der Zuschlag bei einer unserer Kunstauktionen erteilt und Sie haben Fragen zur Auktionsrechnung? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Buchhaltung:

Bitte beachten Sie:

Nach jeder Kunstauktion erhalten Sie eine Auktionsrechnung von uns. Bitte begleichen Sie diese innerhalb von zehn Tagen nach der Auktion. Sie können die Rechnung per Überweisung, per Kreditkarte (nur AmEx oder Chinese Union Pay) oder bar bezahlen. Bei Kreditkartenzahlung fällt eine Gebühr von 2,1 % an.

Bankverbindungen unseres Auktionshauses

Deutschland
Deutsche Bank AG Köln
An den Dominikanern 11-27
50668 Köln
Konto 3301 462 
BLZ 370 700 60
IBAN: DE 2637 0700 6003 3014 6200
Swift/BIC: DEUT DE DK XXX

Belgien (für unsere Auktionen in Brüssel)
ING Bank
IBAN: BE87 3101 7455 2394
BIC: BBRU BE BB XXX

Commerzbank Köln
IBAN:  DE07 3708 0040 0463 6120 00
BIC:     BBRU BE BB XXX

Individueller Versand nach der Kunstauktion

Die Versandart variiert je nach Kunstwerk und Präferenz unserer Kunden. Auf Ihrer Auktionsrechnung finden Sie bereits einen Vorschlag für die beste Versandart. Sie haben Fragen zum Versand Ihrer ersteigerten Kunstwerke? Bitte kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerin im Auktionshaus:

Persönliche Abholung

Alle Objekte, die Sie im Rahmen einer unserer Kunstauktionen ersteigert haben, können Sie während unserer üblichen Geschäftszeiten abholen. Bitte avisieren Sie die Abholung rechtzeitig, damit wir die Stücke vorbereiten können. Gegen eine geringe Pauschale transportieren wir Ihre Erwerbungen gerne zu einem unserer weiteren Standorte in Berlin, München oder Brüssel. Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise Ihrer Auktionsrechnung.

Gesonderte Bedingungen für Drittländer

Bitte beachten Sie, dass für die persönliche Abholung von Kunstwerken, die in unserem Auktionshaus für die Bestimmung in Drittländern ersteigert werden, ein Deposit für die gesetzliche MwSt. anfällt. Dieses Deposit wird umgehend zurückerstattet, sobald der Nachweis der Ausfuhr erfolgt ist. Das entsprechende Zolldokument für die persönliche Ausfuhr erstellen wir gerne für Sie.

Versand per Kurier/Post

Die Kosten für den Versand per Post innerhalb Deutschlands bzw. per FedEx werden Ihnen gesondert auf der Auktionsrechnung aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass Post- und FedEx-Pakete nicht durch uns versichert sind. Bitte begleichen Sie diese zusammen mit dem Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach erfolgter Auktion. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass fragile Objekte wie Porzellan oder Glas leider nur bis zu einem Zuschlagspreis von 5.000 Euro von uns verschickt werden können.

Transport durch eine Spedition

Die Kosten der Transportversicherung werden mit den Versandkosten auf der Rechnung ausgewiesen. Auf Wunsch können Sie die Transporte von der ausführenden Spedition versichern lassen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine gesonderte Transportversicherung durch die Spedition wünschen.

Zollabfertigung

Die Zollabfertigung für ein Drittland erfolgt durch die Spedition bzw. den Kurier. Bei einer persönlichen Abholung übernimmt der Kunde die Zollabfertigung bei Verlassen der EU.

Import- und Exportbeschränkungen (CITES)

Bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Gemeinschaftsgebiet ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 abhängig von der Kategorie und dem Wert eines Objektes gegebenenfalls eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus Gründen des Artenschutzes ist für den Export aus dem Gemeinschaftsgebiet für Objekte aus bestimmten Materialen eine zusätzliche Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich. Eine Ausfuhrgenehmigung kann für Objekte aus geschützten Materialen nur unter strengen Bedingungen erteilt werden. Zu den geschützten Materialen gehören unter anderem Elfenbein, Nashorn und Schildpatt sowie bestimmte Korallenarten. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen rund um Kunstauktionen, die diesen Beschränkungen unterliegen, zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!