Auftragsbedingungen für Verkaufsaufträge im Rahmen von sog. Timed Auction

1. Allgemeines.

Diese Auftragsbedingungen gelten für die Erteilung von Verkaufsaufträgen im Rahmen von sogenannten Timed Auctions die die Kunsthaus Lempertz KG, Neumarkt 3, 50667 Köln durchführt. Bitte beachten Sie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die beigefügt sind, zur Durchführung von Timed Auctions und zu den in deren Rahmen geschlossenen Kaufverträgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Timed Auctions eine reine Verkaufsaktion ist und weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB darstellt, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Für diese Versteigerungen im Rechtssinne, die ebenfalls von Lempertz durchgeführt werden, gelten andere Vertragsbedingungen.

Auf die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird hingewiesen.

2. Lempertz verkauft im Rahmen von Timed Auctions als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittenten). Bis zur Durchführung der Verkaufsaktion ist der Einlieferer an den Auftrag gebunden. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist Lempertz darüber hinaus berechtigt, bei Timed Auctions nicht versteigerte Objekte innerhalb einer Frist von drei Monaten nach deren Abschluss in entsprechender Anwendung der vorliegenden Auftragsbedingungen freihändig, auch online, zu verkaufen.

3. Der Einlieferer versichert, verfügungsberechtigter Eigentümer der Objekte zu sein bzw. ermächtigt zu sein, für diesen zu handeln. Der Einlieferer versichert alle ihm bekannten Informationen zu Provenienz und Herkunft der Objekte mitgeteilt zu haben. Sollte der Einlieferer Kulturgut einliefern, dessen Herkunftsland nicht Deutschland ist, so versichert er, die Ausfuhrbestimmungen des Herkunftslandes (vgl. §§ 21 ff KGSG) und die Einfuhrbestimmungen Deutschlands (vgl. §§ 28 ff KGSG) beachtet zu haben. Die Sachen sind gebraucht. Der Einlieferer steht Lempertz in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für Sach- und Rechtsmängel der verkauften Objekte ein.

4. a) Der Einlieferer zahlt

  • Bei Einlieferungen in den Abteilungen Moderne Kunst, Zeitgenössische Kunst und Photographie:

    9 % des Zuschlagspreises bei Objekten über € 50.000

  13 % des Zuschlagspreises bei Objekten von € 5.000 bis € 49.999

  17 % des Zuschlagspreises bei Objekten bis zu € 4.999

  • Bei Einlieferungen in den Abteilungen Alte Kunst, Kunstgewerbe, Asiatische Kunst sowie Afrikanische und Ozeanische Kunst:

    9 % des Zuschlagspreises bei Objekten über € 20.000

  13 % des Zuschlagspreises bei Objekten von € 4.000 bis € 19.999

  17 % des Zuschlagspreises bei Objekten bis zu € 3.999

(jeweils zzgl. Umsatzsteuer) als Kommission an das Kunsthaus Lempertz.

Die Kommission enthält eventuelle Folgerechtsabgaben in Höhe von 1,8 %. Lempertz übernimmt außer der Kunstversteigerung auch die Katalogisierung, Präsentation im Online-Katalog, Lagerung, Versicherung (siehe unter Ziffer 6), Ausstellung und Werbung.

b) Der Preis für Farbabbildungen beträgt € 90 (zzgl. Umsatzsteuer).

5. Lempertz legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt in Absprache mit dem Einlieferer einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“). Eine nachträgliche Erhöhung des Startpreises ist ausgeschlossen.

Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kaufinteressenten erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots.

Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraumes durch Lempertz, nimmt Lempertz das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Lempertz über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kaufinteressenten für diesen Gegenstand erlöschen. Bleiben Objekte unverkauft, so behält sich Lempertz vor, außer den vereinbarten Nebenkosten 1% vom Schätzpreis für Versicherungskosten zu erheben. Wird der Auftrag vom Einlieferer zurückgezogen, ohne dass Lempertz dies zu vertreten hat, zahlt der Einlieferer die Kommission, gemäß Ziffer 4a).

6. Die Objekte sind Lempertz auf Rechnung und Gefahr des Kommittenten einzuliefern und ggfs. wieder abzuholen; die Kosten des Transportes, der Transportversicherung, die etwa anstehenden Abfertigungskosten des Spediteurs etc. trägt der Einlieferer. Lempertz versichert die Sachen für die Dauer seiner Obhut in Höhe des Startpreises gegen Einbruch/Diebstahl, Feuer und Leitungswasserschäden auf seine Kosten. Für sonstige Schäden, insbesondere an Rahmen, haftet Lempertz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Aufbewahrung von Emballage ist nicht möglich.

7. Sofern der Einlieferer die unverkauften Objekte nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss von Timed Auctions abgeholt hat, endet die Verwahrungs- und Versicherungspflicht von Lempertz. Lempertz ist sodann berechtigt, die Objekte auf Kosten des Einlieferers selbst oder bei einer Kunstspedition einzulagern und nach Maßgabe des Startpreises zu versichern. Die weiteren Versicherungs- und Lagerkosten trägt der Einlieferer; diese betragen bei Selbsteinlagerung durch Lempertz 1% des Startpreises p. a. Lempertz haftet bei Verlust oder Beschädigung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8. Binnen fünf Wochen nach Abschluss von Timed Auctions erhält der Kommittent die Abrechnung und den Erlös abzüglich der Kommission sowie etwa verauslagter Kosten, soweit der Erlös bei Lempertz eingegangen ist. Erhält Lempertz den Erlös nicht, so kann Lempertz ohne Rechtsnachteile noch nachträglich, d. h. nach Anzeige der Ausführung des Auftrages, dem Einlieferer den Erwerber benennen. Falls dem Erwerber der Gegenstand schon ausgehändigt wurde, steht Lempertz dem Einlieferer für den Erlös ein. Kosten einer unbaren Auszahlung trägt der Zahlungsempfänger.

9. In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Einlieferer und Lempertz enthalten. Die für den Einlieferer und Erwerber verbindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Timed Auctions werden separat zur Kenntnis gegeben. Insbesondere wird auf Ziffer 11 hingewiesen: „Lempertz verpflichtet sich bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis“. Der Einlieferer erklärt sich mit dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Timed Auctions einverstanden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.

Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen (https://www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html).